Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Dabei erstelle ich eine Erstanamnese und ein darauf abgestimmtes Angebot. Wenn Sie dieses Angebot annehmen wollen, wird ein Leistungsvertrag schriftlich vereinbart. In ihm wird festgelegt, wann und wie ich unterstützend tätig werden soll, individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Ich biete Halbtags- und Ganztagspauschalen. Eine Umsatzsteuer fällt nicht an (§19UStG).
Zu weiteren positiven steuerlichen Aspekten weise ich auf die Vorteile entsprechend §35a EStG und §39SGB XI hin.
§39 SGB XI
Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gilt erst ab dem Pflegegrad 2. Eine Pflegesituation muss bereits mindestens 6 Monate bestehen.
Meine erbrachten Leistungen können stundenweise als Ersatzpflege (Entlastung der Angehörigen) von der Pflegekasse übernommen werden. Es stehen dazu 1612,- Euro zur Verfügung und kann bis zu 806,-Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Gemäß §35a EStG für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer auf die Inanspruchnahme von Pflege-und Betreuungsleistungen auf Antrag um 20%, höchstens 4000 Euro zu vermindern.
Gemäß §19 wird keine Umsatzsteuer berechnet und ist daher nicht ausgewiesen.